Immobilienbewertung für Unternehmensbilanzen

 

Börsennotierte Unternehmen oder solche mit ausländischen Muttergesellschaften bilanzieren nach IAS (= International Accounting Standards) oder IFRS (=International Financial Reporting Standards).

 

IAS 16 § 31 schreibt beispielsweise vor, dass für die Bilanzierung der aktuelle Zeitwert von Grundstücken und Gebäuden anzugeben ist. Hierunter ist der Verkehrswert der betreffenden Immobilien zu verstehen.

 

Daher ist es für diese Unternehmen zwangsläufig nötig, die in Ihrer Bilanz vorhandenen Immobilien durch einen Gutachter bewerten zu lassen, da nur dieser den Verkehrswert eines Objektes ermitteln kann.

Zertifikat SVS 20150503.pdf
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© Dr. Rainer Kunterding Real Estate Consultant