Honorar

 

Honorare für Baugutachten

 

Die Gutachtenhonorare sind entsprechend dem Leistungsumfang frei verhandelbar. Zu jedem Gutachtenauftrag wird vorab ein Angebot erstellt. Im Angebot wird der Leistungsumfang klar definiert und dazu wird eine Honorarvereinbarung getroffen.

 

Klarheit und Transparenz von Anfang an!

 

 

Honorare für Gerichtsgutachten

 

Für Gerichte wird nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet.

 

 

Zertifikat SVS 20150503.pdf
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© Dr. Rainer Kunterding Real Estate Consultant